Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 111, im Bereich von km 2,2, in FR Berlin begangen. Dabei die erlaubte Geschwindigkeit um 23 km/h, bei zulässigen 60 km/h. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit Messgerät PoliScan Speed 83 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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