Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Gem. Lindewitt, auf der Landesstraße 12, Abfahrt Lindewitt um 41 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 101 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung mit Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landespolizeiamt S-H
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