Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 85579, Neubiberg, auf der Cramer-Klett-Straße, Höhe Einmündung Siegfriedstr. um 28 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 58 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES3.0
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland
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