Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Ahlsdorf, 06313, Ahlsdorf, Neue Welt gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen aufnehmende Beamte.

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24StVG, 246.1 BKat

Bußgeldverfahren wurde durch Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg eröffnet.

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