Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Ratingen, auf der BAB 3, bei km 93.034, FR Oberhausen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 45 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung 125 km/h mit Messgerät PoliScan Speed, Beweismittel Messprotokoll, Film, Bild

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Mettmann

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