Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 71, Heldrungen, Richtung Sangerhausen, bei km 21,0 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Piezomessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km/h bei zulässigen 60 km/h. Mit Foto wurden 81 km/h mit dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Vordruck Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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