Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 14, km 37,0, FR Magdeburg – Dresden, Gem. Leisnig 22 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 102 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed und Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen
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