Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hohenlinden-Niederkaging, auf der Isener Straße, in Höhe Nr. 8 Niederkaging die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 72 km/h mit Sensormessung mit Einseitensensor und Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gemeinde Hohenlinden
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