Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 21 km/h in München, Schlierseestraße, Hausnummer 30, südöstlich überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed mit Foto 51 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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