Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 83454, Anger/Aufham, auf der Hauptstraße, St 2103, in Höhe Autobahnbrücke die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 86 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 36 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit Einseitensensor und Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern
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