Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Traunreut, B 304, Abschnitt 920, km 0,600, Ri. Stein um 21 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 91 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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