Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 23 km/h in Langenzenn, Windsheimer Straße, i.H. Hydrant überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät LEIVTEC XV 3 mit Frontfoto 73 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kommunale Verkehrsüberwachung Zentrales Mittelfranken stellte Verkehrsordnungswidrigkeit fest.
“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”