Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 31 km/h in Sulzemoos, A 8 West, Ri. München, Abschnitt 460, km 0,830 überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed, mit Foto 151 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Straubing eröffnet Bußgeldverfahren

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