Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 20, bei km 327.94, in FR AD Kreuz Uckermark um 60 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 160 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed, Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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