Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 7, Gem. Laubach, bei km 292,500, Fahrtrichtung Göttingen um 29 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messgerät Typ ESO 3.0, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung
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