Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Gem. Löptin, Behnkenmühlen um 24 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 74 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Plön übersandte Formular Anhörung
„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”