Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Gem. Löptin, Behnkenmühlen um 24 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 74 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Plön übersandte Formular Anhörung

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