In Hamburg, BAB 1, km 141, Kreuz Ost, i.R. Süden wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften um 18 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab 98 km/h, bei zulässigen 80 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg eröffnete Bußgeldverfahren

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