Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mainz, Gem. Mainz, auf der BAB 60, in Höhe km 15,1, FR Bingen  die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 16 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Lichtschrankenmessung mit Foto ergab 96 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel eröffnete Bußgeldverfahren

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