Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Marl Nord, BAB 52, km 22,75, FR Haltern die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 80 km/h, 101 km/h mit durch Messung mit Vitronic PoliScan. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 37 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Recklinghausen

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