Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rottenburg a. N., Kernstadt, auf der Sprollstr. Rtg. Keppler-Brücke begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 21 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasergerät mit Foto 51 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rottenburg am Neckar eröffnete Bußgeldverfahren
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