Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Gem. Hedemünden, BAB 7, Höhe km 284,272, Rtg. Kassel außerhalb geschlossener Ortschaften um 129 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 129 km/h. Beweismittel: Messgerät Vitronic PoliScan Speed FM1 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Göttingen
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