Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Freisen, A 62, i.H. km 187,0, Landesgrenze Rh.-Pfalz die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 32 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Mit Lasermessverfahren mit Poliscan FM1 wurden 132 km/h festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland eröffnete Bußgeldverfahren
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