Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gem. Gundheim, auf der A 61, km 334,9, FR Ludwigshafen mit 36 km/h, bei zulässigen 130 km/h gemessen. Festgestellt wurden 166 km/h. Beweismittel: Brückenabstandsmessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat
Anhörung wurde von Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.
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