Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Lengerich, auf der BAB 1, bei km 241,650, FR Bremen um 12 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messgerät Vitronic Poliscan, Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Steinfurt
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