Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde auf der BAB 4, Jena, Richtung Erfurt, in Höhe km 170,670, 2. Überholspur die erlaubte Geschwindigkeit um 31 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Piezomessung mit Foto 111 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Formular Anhörung

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