Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in der Gemarkung Ramelsloh, auf der Bundesautobahn A 7, bei km 21,0, Richtung Hamburg. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät LEIVTEC XV3 mit Foto 126 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Harburg

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