Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Köln-Neustadt, Nord, auf dem Hansaring 52, in Fahrtrichtung Ebertplatz die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 57 km/h bei zulässigen 30 km/h durch Radarmessung mit VDS M5 stationär RAD2 festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 27 km/h und führte zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.

Verletzte Vorschriften:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Köln

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