Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Ramelsloh, auf der A 7, bei km 21,0, Richtung Hamburg die zulässige Höchstgeschwindigkeit missachtet. Bei der mit Lasergerät und Foto durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 165 km/h bei erlaubten 120 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 45 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Harburg
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