Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Köln, auf der A 57, bei km 114,392, RF Neuss die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 135 km/h mit Messgerät PoliScan Speed mit Beweisfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 35 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Köln
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