Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Oberhausen, auf der Konrad-Adenauer-Allee, FR Süden die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 91 km/h, bei erlaubten 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 31 km/h . Beweismittel: Messgerät Traffiphot-S Stationär, Beweisfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Hildesheim
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