Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Sulzbach, auf der Bundesautobahn A 8, vor Sulzbachtalbrücke, Rtg. Zweibrücken ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 131 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 31 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0 mit Bild.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Saarland übersandt.
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