Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bielefeld, auf der BAB A 2, bei km 329,415, linke Spur, FR Hannover, die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 124 km/h mit Sensormessung, Beweisfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 24 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bielefeld
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