Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bergkamen, auf der BAB 2, bei km 415,900, FR Oberhausen begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 38 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 98 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Unna eröffnete Bußgeldverfahren
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