Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 08.11.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Nümbrecht,  Garderoth, in Fahrtrichtung Nümbrecht um 24 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: TraffiPhot-S Stationär 74 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gummersbach

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