Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der A 20, Parkplatz Brohmer Berge, Abs. 740, km 1,890, Ri. Lübeck um 69 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 169 km/h, Beweismittel: Messung mit Poliscan FM1.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übersandte Zeugenfragebogen
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