Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der A 28, bei km 76,585, Bremen, AS-Wechloy, Stadt Oldenburg mit 22 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0 ergab mit Beweisfoto 102 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Oldenburg übersandte Zeugenfragebogen
„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“