Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 26.05.2016 in Gem. Borgstedt, auf der A 7, bei Km 59,485, Rader Hochbrücke in Rtg. Norden außerhalb geschlossener Ortschaften um 65 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden mit Lasergerät 125 km/h, Foto liegt vor.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bußgeldstelle Landespolizeiamt S-H Formular: Anhörung im Bußgeldverfahren
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