Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt am 01.04.2016 außerhalb geschlossener Ortschaften in München, auf der A 99, AK Süd, A 8, Abschnitt 240, km 1,838, Ri. Salzburg ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 103 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – Traffistar S 330

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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