Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, km 91,5 in Richtung AD Nuthetal mit 22 km/h, bei zulässigen 120 km/h festgestellt. Die Lasermessung mit PoliScan Speed dokumentierte mit Beweisfoto 142 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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