Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 20, im Bereich von km 327,94, in FR AD Kreuz Uckermark um 19 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 119 km/h, Beweismittel: Lasermessung mit Messgerät PoliScan Speed, Bild

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formblatt Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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