Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 02.05.2016 in Stutgart-Zuffenhausen, auf der B 10, bei der Stahlhochbrücke, FR stadteinwärts außerhalb geschlossener Ortschaften um 9 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden mit Messgerät Traffiphot S 59 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Verwarnung mit Erhebung von 10,00 € Verwarnungsgeld
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