Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der B 169, zw. Röderau u. Zeithain in H. Abzweig Nünchritz, Ri. Gröditz wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 91 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h, um 21 km/h festgestellt. Beweismittel: Messung mit LEIVTEC XV3
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Meißen übersandt.
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