Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 183, Absch. 40, km 0,67, Rtg. Bad Liebenwerda die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage Eso-mobil-digital ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 38 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 138 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Elbe-Elster übersandte Zeugenfragebogen

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