Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der B 192, Penkow, Abs. 260, km 4,127, Ri. Malchow wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 70 km/h, bei zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h, um 20 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan FM1.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übersandt.
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