Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 246, zw. Storkow u. Glienicke, im Abschnitt 160, bei km 4,5-4,15, Fahrtr. Glienicke die erlaubte Geschwindigkeit  überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 84 km/h bei zulässigen 60 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät SpeedoPhot digital festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 24 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Oder-Spree übersandte Anhörung.

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