Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 08.05.2016 in Wiesbaden, auf der B 455, Fort Biehler, Rtg. Mainz-Kastel außerhalb geschlossener Ortschaften um 10 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden mit Lasergerät 110 km/h. Beweisfoto liegt vor. Verwarnungsgeld von 10,00 € wurde erhoben.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bußgeldstelle Bußgeldstelle Wiesbaden übersandte Verwarnung mit Verwarnungsgeld

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