Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 08.05.2016 in Wiesbaden, auf der B 455, Fort Biehler, Rtg. Mainz-Kastel außerhalb geschlossener Ortschaften um 10 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden mit Lasergerät 110 km/h. Beweisfoto liegt vor. Verwarnungsgeld von 10,00 € wurde erhoben.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bußgeldstelle Bußgeldstelle Wiesbaden übersandte Verwarnung mit Verwarnungsgeld
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.