Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der B 5, Abschnitt 535, km 0,0, in FR BAB 10 / FR Nauen um 19 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 30,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 119 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit Messgerät PoliScan Speed, Beweisfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen / Verwarnung
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