Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 14.06.2016 auf der B 5, Abschnitt 555, km 0,3, in FR Berlin, außerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden mit Lasermessung mit PoliScan Speed 110 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular: Fahrerermittlung/ Zeugenfragebogen

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