Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 5, Abzweig Haage-Abzweig Wagenitz, A 650, km 0,80, in Rtg. Berlin begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 22 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Festgestellt wurden mit VÜ-Gerät M 5 digital mit Frontfoto 102 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Havelland übersandte Zeugenfragebogen

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