Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der B 5, im Abschnitt 530, bei km 0,74, in FR Berlin um 12 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed, Beweisfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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